AGB's
BodeBloc – Bouldern im harz
AGB der Boulderhalle Bodebloc, Boulderhallenregeln und Datenschutz
§ 1 Betreiber, Geltungsbereich
(1) Betreiber
Skiwerkstatt Bähr
Boulderhalle Bodebloc
Markus Bähr
Harzburger Str. 23
38700 Braunlage
(im Folgenden „Boulderhalle“)
(2) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle
Nutzer und Besucher der Boulderhalle.
(3) Das Betreten des Boulderbereiches ist nur Personen erlaubt, die einen Nutzungsvertrag
ausgefüllt und unterzeichnet haben. Bei Minderjährigen ist dieser von ihren Erziehungsberechtigten
(Eltern oder gesetzlicher Vormund) zu unterzeichnen.
§ 2 Nutzungsrecht, Aufsichtspflichten
(1) Die Nutzung der Anlagen/Einrichtungen der Boulderhalle sowie die Teilnahme an den von der
Boulderhalle angebotenen Kursen, Gruppenveranstaltungen und Wettkämpfen ist kostenpflichtig.
(2) Die Preise für die Nutzung ergeben sich aus den jeweils gültigen im Kassenbereich oder online
ausgeschriebenen Preislisten.
(3) Die Nutzungszeiten entsprechen den an der Kasse bekannt gegebenen Öffnungszeiten.
(4) Steht der Nutzer unter Drogen-, Medikamenten-, oder Alkoholeinfluss besteht ein generelles
Nutzungsverbot. Stellt die Boulderhalle Verstöße dagegen fest, kann der Nutzer für die zukünftige
Nutzung ausgeschlossen werden. Gezahlte Eintrittsentgelte werden in dem Fall nicht erstattet. Im
Falle eines Abos ist die Boulderhalle berechtigt, dieses nach festgestellten Verstößen
außerordentlich und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und anfallende Schäden gegen den
Nutzer geltend zu machen, wovon ggf. ersparte Aufwendungen in Abzug gebracht werden.
(5) Kinder und Jugendliche dürfen die Anlagen/Einrichtungen der Boulderhalle nur nach Vorlage
einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nutzen.
(5.1) Kinder vor Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Boulderhalle nur unter Aufsicht eines
Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht kraft
schriftlich nachgewiesener Übertragung ausübt, nutzen. Ein Erwachsener darf maximal zwei Kinder
unter 14 betreuen (Betreuungsschlüssel 1:2). Die Aufsichtsperson muss die zwei Kinder aus
Sicherheitsgründen jederzeit und überall betreuen. Kinder dürfen sich zu keiner Zeit allein in der
Halle aufhalten, um eine Gefährdung ihrer selbst und anderer Kunden (z. B. durch Rennen und
Toben) zu vermeiden. Betreuung bedeutet in diesem Falle, dass die erwachsene Aufsichtsperson
immer in Griffweite bei den zwei Kindern ist. Diese Regeln gelten ab Betreten der Halle bis zu
deren Verlassen. Kinder unter 14 Jahren dürfen darüber hinaus aus Sicherheitsgründen nicht in den
Trainingsbereich auf der Empore der Boulderhalle.
(5.2) Jugendliche ab Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Boulderhalle nach Vorlage einer
entsprechenden Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten auch ohne Aufsicht eines
Erziehungsberechtigten/Aufsichtspflichtigen nutzen.
(6) Gruppen bedarf es grundsätzlich einer Voranmeldung. Maximale Gruppengröße 20 Personen
plus Aufsichtspersonen. Für Schulklassen und Gruppen von Minderjährigen gelten die
nachstehenden Besonderheiten:
Bei Gruppen von Minderjährigen muss immer ein volljähriger Gruppenbetreuer anwesend sein
sowie mindestens eine von der Boulderhalle gestellte weisungs-berechtigte Aufsichtsperson
gebucht werden. Bei mehr als 15 minderjährigen Teilnehmern ist eine weitere Aufsichtsperson
erforderlich.
Das voranstehend zur Einverständniserklärung von Erziehungsberechtigten Ausgeführte gilt
entsprechend.
§ 3 Tages-, 11er – und Jahreskarten
(1) Nutzer der Boulderhalle können vor Ort Tages-, 11er-, Jahreskarten erwerben.
(2) Die Tages-, 11er-, Jahreskarten sind entweder bar oder per EC-Karte zu bezahlen.
(3) Die Tageskarte berechtigt zur Nutzung aller Anlagen/Einrichtungen der Boulderhalle an dem
Tag und ab dem Zeitpunkt ihres Erwerbs. Sie ist nicht übertragbar.
(4) Die 11er-Karte wird im Kassensystem der Boulderhalle gespeichert. Der Erwerber erhält einen
Kassenbon. 11er-Karten haben eine unbegrenzte Gültigkeit und verfallen vorbehaltlich § 2 Ziffer 4
nicht. Sie berechtigen den Inhaber zur Nutzung aller Anlagen/Einrichtungen der Boulderhalle an 11
Tagen seiner Wahl nach dem jeweiligen Check-in. 11er Karten sind nicht übertragbar.
(5) Die Jahreskarten sind 12 Monate gültig und verlängern sich nicht automatisch. Bei ihrem
Erwerb erhält der Käufer eine schriftliche Kaufbestätigung. Jahreskarten sind personengebunden
und nicht übertragbar. Sie gelten ab ihrem Erwerb für die jeweils ausgewiesene Dauer (12 Monate).
Bei einem Kassensystemabsturz obliegt dem Nutzer der Nachweis seiner Nutzungsberechtigung.
Der Nachweis wird erbracht durch Vorlage der ausgedruckten Kaufbestätigung.
(6) Die Monatskarten sind 30 Tage gültig und verlängern sich nicht automatisch. Bei ihrem Erwerb
erhält der Käufer eine schriftliche Kaufbestätigung. Monatskarten sind personengebunden und nicht
übertragbar. Sie gelten ab ihrem Erwerb für die jeweils ausgewiesene Dauer (30 Tage). Bei einem
Kassensystemabsturz obliegt dem Nutzer der Nachweis seiner Nutzungsberechtigung. Der
Nachweis wird erbracht durch Vorlage der ausgedruckten Kaufbestätigung.
(7) Die Boulderhalle führt hinsichtlich des Kassensystems täglich Datensicherungen durch.
(8) Für Sessions oder Instandhaltungen können die Anlagen/Einrichtungen der Boulderhalle ganz
oder teilweise vom Betreiber gesperrt werden. In diesen Fällen besteht für die Inhaber von
Monatskarten und Jahreskarten kein Erstattungsanspruch, es sei denn, es handelt sich um eine
wesentliche Einschränkung. In diesem Fall verlängert sich die jeweilige Nutzungsdauer
entsprechend. Eine wesentliche Einschränkung liegt bei einer vollständigen Sperrung der
Anlagen/Einrichtungen der Boulderhalle von mehr als 3 aufeinander folgenden Tagen vor.
§ 4 Nutzungsregeln
Allgemeines
(1) Bouldern (gemeint ist damit Klettern in Absprunghöhe) birgt potentielle Gefahren für Leib und
Leben sowohl für den Kletternden als auch Dritte und wird deswegen den so genannten
Risikosportarten zugeordnet. Insbesondere bei Stürzen/ Sprüngen auf die Matten besteht erhöhte
Verletzungsgefahr. Die bestehenden Risiken können durch die nachfolgend beschriebenen
Vorkehrungs- und Sicherungsma.nahmen minimiert, jedoch nicht ausgeschlossen werden.
(2) Jeder neue Nutzer muss sich vor der erstmaligen Benutzung der Anlagen/Einrichtungen der
Boulderhalle mit den Nutzungsrechten, Aufsichtspflichten, Nutzungsregeln und der Hausordnung
vertraut machen.
(3) Der Nutzer sollte bei Gesundheit und guter körperlicher Verfassung sein. Hierfür ist er selbst
verantwortlich.
(4) Unerfahrenen Nutzern wird empfohlen, sich durch Probesprünge aus zunächst geringerer Höhe
an die maximale Absprunghöhe anzunähern und/oder den Einsteigerkurs bzw. Crashkurs bzw.
Fallschulkurse zu nutzen um die enthaltene Fallschule zu nutzen.
(5) Schwangeren wird vom Bouldern generell abgeraten.
(6) Kindern unter 14 ist die Nutzung des Trainingsbereiches untersagt.
(7) Jeder Nutzer hat beim Bouldern ein hohes Ma. an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit sowie
grö.tmögliche Rücksichtnahme Dritten gegenüber an den Tag zu legen.
(8) Jeder Nutzer hat den Anweisungen des Personals der Boulderhalle jederzeit und unverzüglich
Folge zu leisten.
(9) Das Spielen (von Kindern) im Boulderbereich ist verboten.
Boulderregeln
(1) Vor dem Bouldern sind Ringe, Halsketten, Armbänder, Uhren, Kopfhörer, Chalkbags (gemeint
sind damit Magnesiabeutel) o.Ä. abzulegen.
(2) Das Ablegen von Gegenständen (z.B. Taschen, Flaschen, Gläser, spitze Gegenstände, Chalkbags
usw.) auf der Matte ist verboten.
(3) Es ist verboten übereinander zu klettern.
(4) Das Überklettern der Kletterwände ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt.
(5) Die Matten dürfen nur zum Bouldern und Spotten (gemeint ist damit eine Sicherheitsstellung)
betreten werden. Das Sitzen, Liegen, Gehen usw. auf den Matten ist verboten.
(6) Das Beklettern der Wände ist nur mit Kletterschuhen oder sauberen Sportschuhen gestattet. Das
Betreten der Matte mit Stra.enschuhen oder barfu. ist verboten.
(7) Das Essen und Trinken auf der Matte oder während des Boulderns ist strengstens untersagt.
(8) Das Entfernen, Manipulieren oder Verändern von Griffen und/oder Tritten ist verboten. Sollten
aufgrund von solchen Ma.nahmen andere Nutzer gefährdet werden oder sogar zu Schaden
kommen, haben die Verursacher den solcherma.en verursachten Schaden zu erstatten, die Kosten
notwendiger Reparaturma.nahmen zu erstatten und die Boulderhalle von der Inanspruchnahme
Dritter freizuhalten. Beschädigte oder lose Griffe und/oder Tritte sind unverzüglich dem Personal
der Boulderhalle zu melden.
(9) Es muss stets damit gerechnet werden, dass sich Griffe und/oder Tritte unter Belastung drehen
oder sogar brechen können. Der Nutzer hat sein Verhalten und die Sicherungsma.nahmen danach
auszurichten.
Versto. gegen Nutzungsregeln
(1) Bei einem Versto. gegen vorstehende Nutzungsregeln und/oder Weisungen des Personals der
Boulderhalle ist diese dazu berechtigt, den Nutzer von einer weiteren Nutzung der
Anlagen/Einrichtungen der Boulderhalle und/oder Teilnahme
an den von dieser angebotenen Kursen ohne Erstattung des Nutzungsentgeltes vorübergehend oder
dauerhaft auszuschlie.en.
(2) Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche sowie das Recht zur au.erordentlichen
Kündigung bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Hausordnung
(1) Die Innen- sowie Au.enanlage der Boulderhalle sind sauber zu halten und sorgsam zu
behandeln. Abfälle (im Au.enbereich auch Zigarettenkippen) sind in die dafür vorgesehen Behälter
zu werfen.
(2) Die Mitnahme von Tieren in die Boulderhalle ist nicht gestattet. Hiervon ausgenommen ist das
Caf. und die Aussenanlage. Tierkot ist über Tierkotbeutel in Mülleimer zu entsorgen.
(3) Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken in der Boulderhalle ist nicht gestattet.
Ausnahmen sind mitgebrachte Bruchsichere Flaschen mit Mineralwasser.
(4) Fahrzeuge dürfen nur auf den für sie vorgesehenen Plätzen bzw. an den für sie vorgesehenen
Stellen abgestellt werden. Fahrräder, Skateboards o.Ä. dürfen nicht mit in die Boulderhalle
genommen werden.
(5) In allen Räumen der Boulderhalle herrscht absolutes Rauchverbot. Gleiches gilt für offenes
Feuer (Kerzen, Wunderkerzen etc.).
(6) Das Hausrecht wird durch das Personal der Boulderhalle ausgeübt. Seinen Anordnungen ist
jederzeit und unverzüglich Folge zu leisten.
(7) Für den Fall eines Versto.es gegen die Hausordnung oder die Nutzungsregeln, insbesondere im
Falle wiederholter Verstö.e, behält sich die Boulderhalle vor, Nutzer vorübergehend oder dauerhaft
von der Nutzung auszuschlie.en und ggf. ein Hausverbot auszusprechen.
§ 7 Haftung
(1) Die Teilnahme an den von der Boulderhalle angebotenen Kursen, Kindergeburtstagen,
Gruppenveranstaltungen sowie die Nutzung der Anlagen/Einrichtungen der Boulderhalle erfolgt auf
eigene Gefahr des Nutzers. Die Missachtung der Anordnungen des Personals der Boulderhalle und
der in § 5 genannten Nutzungsregeln führt zum Haftungsausschluss der Boulderhalle. Gleiches gilt
im Falle des fehlenden Nutzungsrechtes gemä. § 2.
(2) Die Boulderhalle haftet im Übrigen nicht für selbstverschuldete Unfälle sowie für solche, die
auf das Verhalten Dritter, einschlie.lich anderer Nutzer der Anlagen/Einrichtungen der
Boulderhalle bzw. Teilnehmer der Kurse, Kindergeburtstage, Gruppenveranstaltungen und Sessions
zurückzuführen sind. Entsprechendes gilt für den Verlust oder die Beschädigung der vom Nutzer
mitgebrachten Gegenstände.
(3) Die Boulderhalle haftet, soweit die Schädigung auf einer Verletzung ihrer
Verkehrssicherungspflicht beruht, d.h. auf einer unzulänglichen Beschaffenheit ihrer
Räumlichkeiten sowie Anlagen/Einrichtungen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
der Boulderhalle, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, für die Haftung wegen
Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten der Boulderhalle. Zu den wesentlichen Vertragspflichten gehören
alle Pflichten der Boulderhalle, deren Erfüllung die Vertragsdurchführung erst ermöglichen und auf
deren Einhaltung der Nutzer regelmä.ig vertrauen darf.
§ 8 Datenschutz
(1) Die Boulderhalle erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, die sie
unmittelbar vom Nutzer erhält, zum Zwecke der Vertragsabwicklung (Einzelheiten ergeben sich aus
unserer Datenschutzerklärung, die auf der Homepage oder vor Ort einsehbar ist).
(2) Zugang zu den personenbezogenen Daten hat ausschlie.lich die Boulderhalle und deren
Personal.
(3) Eine Übermittlung an Dritte findet nicht statt.
(4) Die Boulderhalle hat technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen eingerichtet, um
die Daten der Nutzer zu schützen, insbesondere gegen Verlust, Manipulation oder unberechtigten
Zugriff. Die Sicherheitsvorkehrungen werden regelmä.ig der fortlaufenden technischen
Entwicklung angepasst.
(5) Wenn der Nutzer der Boulderhalle seine Einwilligung in die Nutzung, Verarbeitung und
Übermittlung seiner personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken (z.B. Newsletter) erteilt hat,
kann er diese jederzeit ohne Einhaltung einer bestimmten Form oder Frist mit Wirkung für die
Zukunft widerrufen. Daneben kann der Nutzer – soweit die Boulderhalle dessen Daten in gesetzlich
zulässigem Rahmen für z.B. postalische Marketingma.nahmen nutzt – dieser Nutzung
widersprechen. In beiden Fällen richtet sich der Nutzer bitte an: Boulderhalle Bodebloc, Harzburger
Str. 23, 38700 Braunlage, E-Mail: info@bodebloc.de. Nach dem Widerruf wird die Boulderhalle
die Daten des Nutzers ausschlie.lich zur Vertragsabwicklung verwenden und eine Versendung von
weiteren Werbemitteln unterlassen.
(6) Der Nutzer kann jederzeit Auskunft über die bei der Boulderhalle gespeicherten Daten
verlangen. Sollten diese unrichtig oder zu Unrecht gespeichert sein, so wird die Boulderhalle diese
gern berichtigen, sperren oder löschen. Die Nutzer werden gebeten, der Boulderhalle auch
mitzuteilen, sobald sich Änderungen bei ihren personenbezogenen Daten ergeben haben.
Auskunftswünsche, Fragen, Beschwerden oder Anregungen zum Thema Datenschutz sind per EMail
an datenschutz@bodebloc.de zu richten.
§ 9 Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Nutzer und
der Boulderhalle gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 10 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle
von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser AGB tritt das Gesetzesrecht (Åò
306 Abs. 2 BGB). Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall
nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde,
werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder
unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe
kommt.
Stand: 01.04.2022