AGB's

BodeBloc – Bouldern im harz 

AGB der Boulderhalle Bodebloc, Boulderhallenregeln und Datenschutz

§ 1 Betreiber, Geltungsbereich

(1) Betreiber

Skiwerkstatt Bähr

Boulderhalle Bodebloc

Markus Bähr

Harzburger Str. 23

38700 Braunlage

(im Folgenden „Boulderhalle“)

(2) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle

Nutzer und Besucher der Boulderhalle.

(3) Das Betreten des Boulderbereiches ist nur Personen erlaubt, die einen Nutzungsvertrag

ausgefüllt und unterzeichnet haben. Bei Minderjährigen ist dieser von ihren Erziehungsberechtigten

(Eltern oder gesetzlicher Vormund) zu unterzeichnen.

§ 2 Nutzungsrecht, Aufsichtspflichten

(1) Die Nutzung der Anlagen/Einrichtungen der Boulderhalle sowie die Teilnahme an den von der

Boulderhalle angebotenen Kursen, Gruppenveranstaltungen und Wettkämpfen ist kostenpflichtig.

(2) Die Preise für die Nutzung ergeben sich aus den jeweils gültigen im Kassenbereich oder online

ausgeschriebenen Preislisten.

(3) Die Nutzungszeiten entsprechen den an der Kasse bekannt gegebenen Öffnungszeiten.

(4) Steht der Nutzer unter Drogen-, Medikamenten-, oder Alkoholeinfluss besteht ein generelles

Nutzungsverbot. Stellt die Boulderhalle Verstöße dagegen fest, kann der Nutzer für die zukünftige

Nutzung ausgeschlossen werden. Gezahlte Eintrittsentgelte werden in dem Fall nicht erstattet. Im

Falle eines Abos ist die Boulderhalle berechtigt, dieses nach festgestellten Verstößen

außerordentlich und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und anfallende Schäden gegen den

Nutzer geltend zu machen, wovon ggf. ersparte Aufwendungen in Abzug gebracht werden.

(5) Kinder und Jugendliche dürfen die Anlagen/Einrichtungen der Boulderhalle nur nach Vorlage

einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nutzen.

(5.1) Kinder vor Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Boulderhalle nur unter Aufsicht eines

Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht kraft

schriftlich nachgewiesener Übertragung ausübt, nutzen. Ein Erwachsener darf maximal zwei Kinder

unter 14 betreuen (Betreuungsschlüssel 1:2). Die Aufsichtsperson muss die zwei Kinder aus

Sicherheitsgründen jederzeit und überall betreuen. Kinder dürfen sich zu keiner Zeit allein in der

Halle aufhalten, um eine Gefährdung ihrer selbst und anderer Kunden (z. B. durch Rennen und

Toben) zu vermeiden. Betreuung bedeutet in diesem Falle, dass die erwachsene Aufsichtsperson

immer in Griffweite bei den zwei Kindern ist. Diese Regeln gelten ab Betreten der Halle bis zu

deren Verlassen. Kinder unter 14 Jahren dürfen darüber hinaus aus Sicherheitsgründen nicht in den

Trainingsbereich auf der Empore der Boulderhalle.

(5.2) Jugendliche ab Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Boulderhalle nach Vorlage einer

entsprechenden Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten auch ohne Aufsicht eines

Erziehungsberechtigten/Aufsichtspflichtigen nutzen.

(6) Gruppen bedarf es grundsätzlich einer Voranmeldung. Maximale Gruppengröße 20 Personen

plus Aufsichtspersonen. Für Schulklassen und Gruppen von Minderjährigen gelten die

nachstehenden Besonderheiten:

Bei Gruppen von Minderjährigen muss immer ein volljähriger Gruppenbetreuer anwesend sein

sowie mindestens eine von der Boulderhalle gestellte weisungs-berechtigte Aufsichtsperson

gebucht werden. Bei mehr als 15 minderjährigen Teilnehmern ist eine weitere Aufsichtsperson

erforderlich.

Das voranstehend zur Einverständniserklärung von Erziehungsberechtigten Ausgeführte gilt

entsprechend.

§ 3 Tages-, 11er – und Jahreskarten

(1) Nutzer der Boulderhalle können vor Ort Tages-, 11er-, Jahreskarten erwerben.

(2) Die Tages-, 11er-, Jahreskarten sind entweder bar oder per EC-Karte zu bezahlen.

(3) Die Tageskarte berechtigt zur Nutzung aller Anlagen/Einrichtungen der Boulderhalle an dem

Tag und ab dem Zeitpunkt ihres Erwerbs. Sie ist nicht übertragbar.

(4) Die 11er-Karte wird im Kassensystem der Boulderhalle gespeichert. Der Erwerber erhält einen

Kassenbon. 11er-Karten haben eine unbegrenzte Gültigkeit und verfallen vorbehaltlich § 2 Ziffer 4

nicht. Sie berechtigen den Inhaber zur Nutzung aller Anlagen/Einrichtungen der Boulderhalle an 11

Tagen seiner Wahl nach dem jeweiligen Check-in. 11er Karten sind nicht übertragbar.

(5) Die Jahreskarten sind 12 Monate gültig und verlängern sich nicht automatisch. Bei ihrem

Erwerb erhält der Käufer eine schriftliche Kaufbestätigung. Jahreskarten sind personengebunden

und nicht übertragbar. Sie gelten ab ihrem Erwerb für die jeweils ausgewiesene Dauer (12 Monate).

Bei einem Kassensystemabsturz obliegt dem Nutzer der Nachweis seiner Nutzungsberechtigung.

Der Nachweis wird erbracht durch Vorlage der ausgedruckten Kaufbestätigung.

(6) Die Monatskarten sind 30 Tage gültig und verlängern sich nicht automatisch. Bei ihrem Erwerb

erhält der Käufer eine schriftliche Kaufbestätigung. Monatskarten sind personengebunden und nicht

übertragbar. Sie gelten ab ihrem Erwerb für die jeweils ausgewiesene Dauer (30 Tage). Bei einem

Kassensystemabsturz obliegt dem Nutzer der Nachweis seiner Nutzungsberechtigung. Der

Nachweis wird erbracht durch Vorlage der ausgedruckten Kaufbestätigung.

(7) Die Boulderhalle führt hinsichtlich des Kassensystems täglich Datensicherungen durch.

(8) Für Sessions oder Instandhaltungen können die Anlagen/Einrichtungen der Boulderhalle ganz

oder teilweise vom Betreiber gesperrt werden. In diesen Fällen besteht für die Inhaber von

Monatskarten und Jahreskarten kein Erstattungsanspruch, es sei denn, es handelt sich um eine

wesentliche Einschränkung. In diesem Fall verlängert sich die jeweilige Nutzungsdauer

entsprechend. Eine wesentliche Einschränkung liegt bei einer vollständigen Sperrung der

Anlagen/Einrichtungen der Boulderhalle von mehr als 3 aufeinander folgenden Tagen vor.

§ 4 Nutzungsregeln

Allgemeines

(1) Bouldern (gemeint ist damit Klettern in Absprunghöhe) birgt potentielle Gefahren für Leib und

Leben sowohl für den Kletternden als auch Dritte und wird deswegen den so genannten

Risikosportarten zugeordnet. Insbesondere bei Stürzen/ Sprüngen auf die Matten besteht erhöhte

Verletzungsgefahr. Die bestehenden Risiken können durch die nachfolgend beschriebenen

Vorkehrungs- und Sicherungsma.nahmen minimiert, jedoch nicht ausgeschlossen werden.

(2) Jeder neue Nutzer muss sich vor der erstmaligen Benutzung der Anlagen/Einrichtungen der

Boulderhalle mit den Nutzungsrechten, Aufsichtspflichten, Nutzungsregeln und der Hausordnung

vertraut machen.

(3) Der Nutzer sollte bei Gesundheit und guter körperlicher Verfassung sein. Hierfür ist er selbst

verantwortlich.

(4) Unerfahrenen Nutzern wird empfohlen, sich durch Probesprünge aus zunächst geringerer Höhe

an die maximale Absprunghöhe anzunähern und/oder den Einsteigerkurs bzw. Crashkurs bzw.

Fallschulkurse zu nutzen um die enthaltene Fallschule zu nutzen.

(5) Schwangeren wird vom Bouldern generell abgeraten.

(6) Kindern unter 14 ist die Nutzung des Trainingsbereiches untersagt.

(7) Jeder Nutzer hat beim Bouldern ein hohes Ma. an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit sowie

grö.tmögliche Rücksichtnahme Dritten gegenüber an den Tag zu legen.

(8) Jeder Nutzer hat den Anweisungen des Personals der Boulderhalle jederzeit und unverzüglich

Folge zu leisten.

(9) Das Spielen (von Kindern) im Boulderbereich ist verboten.

Boulderregeln

(1) Vor dem Bouldern sind Ringe, Halsketten, Armbänder, Uhren, Kopfhörer, Chalkbags (gemeint

sind damit Magnesiabeutel) o.Ä. abzulegen.

(2) Das Ablegen von Gegenständen (z.B. Taschen, Flaschen, Gläser, spitze Gegenstände, Chalkbags

usw.) auf der Matte ist verboten.

(3) Es ist verboten übereinander zu klettern.

(4) Das Überklettern der Kletterwände ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt.

(5) Die Matten dürfen nur zum Bouldern und Spotten (gemeint ist damit eine Sicherheitsstellung)

betreten werden. Das Sitzen, Liegen, Gehen usw. auf den Matten ist verboten.

(6) Das Beklettern der Wände ist nur mit Kletterschuhen oder sauberen Sportschuhen gestattet. Das

Betreten der Matte mit Stra.enschuhen oder barfu. ist verboten.

(7) Das Essen und Trinken auf der Matte oder während des Boulderns ist strengstens untersagt.

(8) Das Entfernen, Manipulieren oder Verändern von Griffen und/oder Tritten ist verboten. Sollten

aufgrund von solchen Ma.nahmen andere Nutzer gefährdet werden oder sogar zu Schaden

kommen, haben die Verursacher den solcherma.en verursachten Schaden zu erstatten, die Kosten

notwendiger Reparaturma.nahmen zu erstatten und die Boulderhalle von der Inanspruchnahme

Dritter freizuhalten. Beschädigte oder lose Griffe und/oder Tritte sind unverzüglich dem Personal

der Boulderhalle zu melden.

(9) Es muss stets damit gerechnet werden, dass sich Griffe und/oder Tritte unter Belastung drehen

oder sogar brechen können. Der Nutzer hat sein Verhalten und die Sicherungsma.nahmen danach

auszurichten.

Versto. gegen Nutzungsregeln

(1) Bei einem Versto. gegen vorstehende Nutzungsregeln und/oder Weisungen des Personals der

Boulderhalle ist diese dazu berechtigt, den Nutzer von einer weiteren Nutzung der

Anlagen/Einrichtungen der Boulderhalle und/oder Teilnahme

an den von dieser angebotenen Kursen ohne Erstattung des Nutzungsentgeltes vorübergehend oder

dauerhaft auszuschlie.en.

(2) Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche sowie das Recht zur au.erordentlichen

Kündigung bleibt hiervon unberührt.

§ 6 Hausordnung

(1) Die Innen- sowie Au.enanlage der Boulderhalle sind sauber zu halten und sorgsam zu

behandeln. Abfälle (im Au.enbereich auch Zigarettenkippen) sind in die dafür vorgesehen Behälter

zu werfen.

(2) Die Mitnahme von Tieren in die Boulderhalle ist nicht gestattet. Hiervon ausgenommen ist das

Caf. und die Aussenanlage. Tierkot ist über Tierkotbeutel in Mülleimer zu entsorgen.

(3) Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken in der Boulderhalle ist nicht gestattet.

Ausnahmen sind mitgebrachte Bruchsichere Flaschen mit Mineralwasser.

(4) Fahrzeuge dürfen nur auf den für sie vorgesehenen Plätzen bzw. an den für sie vorgesehenen

Stellen abgestellt werden. Fahrräder, Skateboards o.Ä. dürfen nicht mit in die Boulderhalle

genommen werden.

(5) In allen Räumen der Boulderhalle herrscht absolutes Rauchverbot. Gleiches gilt für offenes

Feuer (Kerzen, Wunderkerzen etc.).

(6) Das Hausrecht wird durch das Personal der Boulderhalle ausgeübt. Seinen Anordnungen ist

jederzeit und unverzüglich Folge zu leisten.

(7) Für den Fall eines Versto.es gegen die Hausordnung oder die Nutzungsregeln, insbesondere im

Falle wiederholter Verstö.e, behält sich die Boulderhalle vor, Nutzer vorübergehend oder dauerhaft

von der Nutzung auszuschlie.en und ggf. ein Hausverbot auszusprechen.

§ 7 Haftung

(1) Die Teilnahme an den von der Boulderhalle angebotenen Kursen, Kindergeburtstagen,

Gruppenveranstaltungen sowie die Nutzung der Anlagen/Einrichtungen der Boulderhalle erfolgt auf

eigene Gefahr des Nutzers. Die Missachtung der Anordnungen des Personals der Boulderhalle und

der in § 5 genannten Nutzungsregeln führt zum Haftungsausschluss der Boulderhalle. Gleiches gilt

im Falle des fehlenden Nutzungsrechtes gemä. § 2.

(2) Die Boulderhalle haftet im Übrigen nicht für selbstverschuldete Unfälle sowie für solche, die

auf das Verhalten Dritter, einschlie.lich anderer Nutzer der Anlagen/Einrichtungen der

Boulderhalle bzw. Teilnehmer der Kurse, Kindergeburtstage, Gruppenveranstaltungen und Sessions

zurückzuführen sind. Entsprechendes gilt für den Verlust oder die Beschädigung der vom Nutzer

mitgebrachten Gegenstände.

(3) Die Boulderhalle haftet, soweit die Schädigung auf einer Verletzung ihrer

Verkehrssicherungspflicht beruht, d.h. auf einer unzulänglichen Beschaffenheit ihrer

Räumlichkeiten sowie Anlagen/Einrichtungen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

der Boulderhalle, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, für die Haftung wegen

Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verletzung

wesentlicher Vertragspflichten der Boulderhalle. Zu den wesentlichen Vertragspflichten gehören

alle Pflichten der Boulderhalle, deren Erfüllung die Vertragsdurchführung erst ermöglichen und auf

deren Einhaltung der Nutzer regelmä.ig vertrauen darf.

§ 8 Datenschutz

(1) Die Boulderhalle erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, die sie

unmittelbar vom Nutzer erhält, zum Zwecke der Vertragsabwicklung (Einzelheiten ergeben sich aus

unserer Datenschutzerklärung, die auf der Homepage oder vor Ort einsehbar ist).

(2) Zugang zu den personenbezogenen Daten hat ausschlie.lich die Boulderhalle und deren

Personal.

(3) Eine Übermittlung an Dritte findet nicht statt.

(4) Die Boulderhalle hat technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen eingerichtet, um

die Daten der Nutzer zu schützen, insbesondere gegen Verlust, Manipulation oder unberechtigten

Zugriff. Die Sicherheitsvorkehrungen werden regelmä.ig der fortlaufenden technischen

Entwicklung angepasst.

(5) Wenn der Nutzer der Boulderhalle seine Einwilligung in die Nutzung, Verarbeitung und

Übermittlung seiner personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken (z.B. Newsletter) erteilt hat,

kann er diese jederzeit ohne Einhaltung einer bestimmten Form oder Frist mit Wirkung für die

Zukunft widerrufen. Daneben kann der Nutzer – soweit die Boulderhalle dessen Daten in gesetzlich

zulässigem Rahmen für z.B. postalische Marketingma.nahmen nutzt – dieser Nutzung

widersprechen. In beiden Fällen richtet sich der Nutzer bitte an: Boulderhalle Bodebloc, Harzburger

Str. 23, 38700 Braunlage, E-Mail: info@bodebloc.de. Nach dem Widerruf wird die Boulderhalle

die Daten des Nutzers ausschlie.lich zur Vertragsabwicklung verwenden und eine Versendung von

weiteren Werbemitteln unterlassen.

(6) Der Nutzer kann jederzeit Auskunft über die bei der Boulderhalle gespeicherten Daten

verlangen. Sollten diese unrichtig oder zu Unrecht gespeichert sein, so wird die Boulderhalle diese

gern berichtigen, sperren oder löschen. Die Nutzer werden gebeten, der Boulderhalle auch

mitzuteilen, sobald sich Änderungen bei ihren personenbezogenen Daten ergeben haben.

Auskunftswünsche, Fragen, Beschwerden oder Anregungen zum Thema Datenschutz sind per EMail

an datenschutz@bodebloc.de zu richten.

§ 9 Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Nutzer und

der Boulderhalle gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 10 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder

werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle

von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser AGB tritt das Gesetzesrecht (Åò

306 Abs. 2 BGB). Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall

nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde,

werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder

unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe

kommt.

Stand: 01.04.2022